F-Gas-Verordnung
wichtige Informationen
wichtige Informationen
Mit SKADEC haben Sie den richtigen Partner an Ihrer Seite wenn es um zukunftsorientierte und umweltschonende Kältemittel geht. Propan R290 als Kältemittel überzeugt vor allem mit seinen sehr guten thermodynamischen Eigenschaften, mit einem niedrigen GWP von 3 und vor allem, dass es von der F-Gase-Verordnung nicht betroffen ist. Die Verwendung fluorierter Treibhausgase ist durch das europäische Parlament in der F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und in der Richtlinie 2006/40/EG geregelt. Die im Jahr 2014 erneut verfasste F-Gase-Verordnung ist seit dem 1. Januar 2015 in Kraft getreten und verschärft die zuvor im Jahr 2007 verfasste Verordnung Nr. 842/2006 deutlich. Ziel der neuen Regelung ist es, einen Beitrag zu leisten, die in der EU in Umlauf gebrachten F-Gase in Tonnen CO₂-Äquivalent bis zum Jahr 2030 um 70 % gegenüber 1990 zu verringern. Durch die Reduzierung der verfügbaren Menge am Markt und zusätzlichen Steuern für HFKW Kältemittel ab 2015 wird es zwangsläufig zu Versorgungsengpässen und einem Anstieg der Kältemittel-Preise kommen, wodurch HFKW Kältemittel in mehreren Schritten aus dem Markt gedrängt werden. Bei den Herstellern von Kältemaschinen soll ein Umdenken bewirkt werden, in neue zukunftssichere Kältemittel zu investieren.
Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung dürfen Neuanlagen mit einer Füllmenge von 40 t CO₂ -Äquivalent oder mehr ab dem 01.01.2020 nur noch mit Kältemittel befüllt werden, die einen geringeren GWP als 2500 aufweisen. Eine weitere Verschärfung für Neuanlagen tritt ab 01.01.2022 in Kraft. Ab dann dürfen Neuanlagen im gewerblichen Bereich mit einer Leistung von mehr als 40 kW nur noch mit einem Kältemittel mit GWP kleiner als 150 befüllt werden. Als Ausnahme zu dieser Regel dürfen im primären Kältemittelkreislauf in Kaskadensystemen noch F-Gase mit einem GWP kleiner als 1500 verwendet werden. Das europäische Parlament berät bereits jetzt über eine weitere Verschärfung der F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 zur erneut verstärkten Reduzierung der CO₂ -Emissionen. Im Gespräch ist eine Reduzierung der Emissionen von 80-95% bis zum Jahr 2050. Langfristig sind daher nur Kältemittel zukunftsfähig, die einen GWP kleiner als 150 aufweisen.
„Für Neuanlagen bewertet das Umweltbundesamt diese Kältemittel [HFKWs] nicht als zukunftsweisend, da mit halogenfreien, natürlichen Kältemitteln wie CO2, NH3 oder Kohlenwasserstoffen langfristig sichere Alternativen zur Verfügung stehen.“
– Umweltbundesamt-