F-Gas-Verordnung
Wichtige Informationen
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Mit SKADEC haben Sie den richtigen Partner an Ihrer Seite wenn es um zukunftsorientierte und umweltschonende Kältemittel geht. Propan R290 als Kältemittel überzeugt vor allem mit seinen sehr guten thermodynamischen Eigenschaften und mit einem niedrigen GWP von 3. Außerdem ist R290 nicht von der F-Gas-Verordnung nicht betroffen.
Der Europäische Green Deal hat das ambitionierte Ziel zur Senkung der Netto- Treibhausemissionen bis 2030 um mindestens 55% gegenüber 1990 festgelegt. Hierzu wurden in den letzten Jahrzehnten diverse Abkommen und Verordnungen beschlossen. Die letzte in Kraft getretene Verordnung, welche die Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik am stärksten betrifft, ist die F-Gas Verordnung 517/2014 EU. Eine Verschärfung dieser Verordnung wurde im Januar 2024 beschlossen und beinhaltet nochmals deutlich strengere Regeln. So sollen die in der EU in Umlauf gebrachten F-Gase in Tonnen CO2-Äquivalent bis zum Jahr 2050 auf 0 zurückgefahren werden. Durch die Reduzierung der verfügbaren Menge HFKW Kältemittel am Markt wird es zwangsläufig zu Versorgungsengpässen und einem Anstieg der Kältemittelpreise kommen, wodurch konventionelles Kältemittel aus dem Markt gedrängt werden soll. Bei den Betreibern von Kältemaschinen soll ein Umdenken bewirkt werden, in neue Technologien mit zukunftssicheren Kältemitteln zu investieren.
Mit Inkrafttreten der Verordnung dürfen Neuanlagen mit einer Füllmenge von 40 t CO₂ -Äquivalent oder mehr seit dem 01.01.2020 nur noch mit Kältemitteln befüllt werden, die einen geringeren GWP als 2500 aufweisen. Eine weitere Verschärfung für Neuanlagen trat am 01.01.2022 in Kraft. Neuanlagen im gewerblichen Bereich mit einer Leistung von mehr als 40 kW dürfen nur noch mit einem Kältemittel mit GWP kleiner als 1500 befüllt werden. Als Ausnahme zu dieser Regel dürfen im primären Kältemittelkreislauf in Kaskadensystemen noch F-Gase mit einem GWP kleiner als 1500 verwendet werden. In Zukunft sind weitere Verschärfungen bis hin zu einer Beschränkung zu 150 zu erwarten.
Bereits zum Jahr 2030 wird die verfügbare Menge – statt der bisherigen Reduzierung auf 21% – auf 5% der beschränkt! Der Wechsel zu den natürlichen Kältemittel wird somit erheblich forciert und damit ein wesentlicher Beitrag zum Umweltschutz geleistet.
Im Zuge dessen sollen die so genannten HFO-Kältemittel aufgrund der in der Umwelt nicht abbaubaren Bestandteile bereits ab einer Anlagenfüllmenge von 1 kg wiederkehrend auf Dichtheit geprüft werden.
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